Nachweise für Arbeitsstunden einreichen
Der späteste Termin zur Übersendung der Arbeitsstunden in 2020 war der 30.11. (s. R(h)einBlick 02/2020).
Bis zum spätesten Termin T.: 05.12. besteht noch die Möglichkeit, ausstehende Arbeitsstundennachweise einzureichen, später eingehende Nachweise können in diesem Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte das Formblatt benutzen (s. interner Bereich, Rubrik Arbeitsaktivitäten) und an die Geschäftsstelle schicken oder senden.
Die vom Vorstand noch zu beauftragenden Arbeiten im Dezember werden gesondert verbucht und abgerechnet.
Generell bitte ich um die Einhaltung von vorgegebenen Terminen. Nur so können wir unsere Aufgaben problemlos und ohne großen zusätzlichen Aufwand erledigen- das spart uns Zeit und Nerven…
Mit den besten Wünschen für eine frohe Vorweihnachtszeit
Detlef Matt
1. Vorsitzender SCNB